Hausordnung und Benutzungsgebühr

Wir freuen uns über Ihre Interesse an der Nutzung der Räume und Möglichkeiten, die unser Evang. Gemeindehaus in Neckarwestheim bietet. 

 

Hausordnung Evang. Gemeindehaus Neckarwestheim
Räume im Erdgeschoss des Gemeindehauses können für private Veranstaltungen und private Feiern von Neckarwestheimer und Lauffener Bürgerinnen und Bürgern gemietet werden. Die Zustimmung erteilt das Pfarramt, die terminliche Absprache erfolgt mit der Hausmeisterin. Eine Vermietung in den Schulferien kann nicht erfolgen, ebenso nicht an Feiertagen und an den vier Adventssonntagen. Die Höhe des Mietpreises regelt eine Gebührenordnung (Mietvereinbarung).

 

Die Inhalte von Veranstaltungen im Evang. Gemeindehaus in Neckarwestheim dürfen dem Bekenntnis der Evangelischen Landeskirche nicht widersprechen. Parteipolitische Veranstaltungen können nur in Form von Foren, bzw. Podien im Gemeindehaus zugelassen werden.


1. Während der Dauer der Nutzung übernimmt der Veranstalter die Sicherungspflicht anstelle der Eigentümerin bzgl. der überlassenen Räumlichkeiten und des Grundstücks


2. Der sorgsame Umgang mit den Gegenständen und Einrichtungen des Gemeindeshauses ist selbstverständlich.


3. Innerhalb des Gemeindehauses besteht Rauchverbot.


4. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Angehören, seinem Personal oder Besuchern an den überlassenen Gegenständen oder sonstigem Eigentum der Kirchengemeinde verursacht werden.
Insbesondre haftet der Veranstalter für Schäden, die durch den Umgang mit Feuer, mit entzündbarem Material, mit Wasser, Licht durch Verschmutzung oder durch Versäumnis oder Nichtbeachtung dieser Hausordnung entstehen.
Verursachte Schäden sind unverzüglich zu melden. Für beschädigte oder zerstörte Gegenstände ist grundsätzlich Schadenersatz in Geld zu leisten.


5. Die Küche ist von einer durch die Kirchengemeinde benannte Person zu besetzen. Diese wird auf Stundenlohnbasis entlohnt. Für zusätzliches Personal sorgt der Veranstalter selbst.


6. Der Veranstalter verpflichtet sich, darauf zu achten, dass die Benutzung des übrigen Hauses (z. B. der Jugendräume) nicht beeinträchtigt wird.


7. Die benutzen Gegenstände sind in ordnungsgemäßem Zustand vollzählig zurückzugebeben. Das Aufstellen und Abbauen der Tische und Stühle ist Sache des Veranstalters und geschieht in Absprache mit der Hausmeisterin.


8. Bei der Durchführung der Veranstaltung ist auf die berechtigten Interessen der Kirchengemeinde und der Anlieger Rücksicht zu nehmen. Die Veranstaltung muss um spätestens 22 Uhr beendet sein.


9. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass das Geschirr nicht außer Haus gelangt.


10. Nach Beendigung der Feier sind die Räume aufgeräumt und gereinigt zu verlassen. Der anfallende Müll ist mitzunehmen. Benutzte Geschirrtücher sind zu waschen. Die Übergabe an die Hausmeisterin oder einen sonstigen Beauftragten muss bis spätestens 9 Uhr vormittags des folgenden Tages geschehen sein. Bei Vermietungen am Samstagabend noch am Samstag um 22 Uhr.

Benutzungsgebühren.

Auf Grundlage der Benutzungsordnung kann das Gemeindehaus zu folgenden Gebühren von privat gemietet werden; pro Tag bzw. je Nutzung.

Stand: 2019.

Bitte erfragen sie die aktuelle Gebühr im Gemeindebüro Neckarwestheim: 07133 / 15 34 0.

 

Nur großer Saal         115,00 €

Nur kleiner Saal          80,00 €
Kleiner + großer Saal   150,00 €

Die Küche muss von einer durch die Kirchengemeinde benannten Person besetzt werden. Diese wird auf Stundenlohnbasis entlohnt. Für weiteres Personal sorgt der Veranstalter selbst.
 
Küchenhilfe (pro Stunde)  12,73 € je Std.
Endreinigung (falls nötig)    30,00 €
Nutzung Beamer               25,00 €